Abrechnung

In meiner psychotherapeutischen Praxis behandele ich sowohl gesetzlich versicherte Patienten, als auch privatversicherte Patienten oder Selbstzahler.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird zu Beginn der Therapie mit Ihnen persönlich vereinbart. In der Regel werden die anfallenden Kosten für die Therapie von den Krankenkassen, sowohl gesetzlich als auch privat, getragen.

Privatversichert:

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie bereits vor Beginn der Therapie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um sich darüber zu informieren, ob die Kosten für eine Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden und wie es sich mit dem formalen Procedere verhält.

 

Gesetzlich versichert:

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, bringen Sie Ihr Versichertenkärtchen mit, dann können alle anfallenden Kosten für die Therapie direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Die ersten Sitzungen, auch „probatorische Sitzungen“ genannt, werden standardmäßig von der Krankenkasse übernommen und dienen dazu, eine gemeinsame vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen und Ihr therapeutisches Anliegen zu klären. Sollten wir uns dann für eine Therapie entscheiden, erstellen wir für die Krankenkasse einen schriftlichen Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie.

Selbstzahler:

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen, hierfür sind keinerlei gesonderte Formalitäten notwendig.

Nehmen Sie Kontakt auf:

Adresse

Marie Landenberger
Forststrasse 25A
65193 Wiesbaden